Auf Grund einer Gesetzesnovellierung im Salzburger Fischereigesetz ist ab 1.Jänner 2003 die Fischerprüfung für den Erwerb einer Landesfischerkarte verpflichtend. Die Fischerprüfung unterliegt einer Prüfungskommission mit der Anwesenheit des Bezirksfischermeister mit 2 Bezirksfischerräten. Die Prüfung ist schriftlich abzulegen und umfasst 60 Prüfungsfragen die aus 355 Vorbereitungsfragen ausgewählt werden.
4 Fachgebiete:
- Wassertierkunde 121 Fragen
- Gewässerökologie 65 Fragen
- Gerätekunde 77 Fragen
- Gesetz 92 Fragen
und als Prüfungsziel müssen mindestens 9 Prüfungsfragen pro Fachgebiet richtig beantwortet werden. Die Prüfung wird mittels MULTIPLE CHOICE Verfahren durchgeführt. (von 3 möglichen Antworten die richtige ankreuzen) Für die Ausarbeitung der Prüfungsfragen, steht max. 1 Stunde zur Verfügung !