Simon Brandtner
Salzach und Seekanäle

Salzach und Seekanäle:

Bei der Fischereiausübung sind die einschlägigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das Salzburger Fischereigesetzt strikt zu beachten!

Schonzeiten & Brittelmaße

Äschen

01.01. bis 31.05.

35 cm
Bachforellen
01.10. bis Ende Feb.
28 cm
Bachsaiblinge
16.10. bis 15.12.
28 cm
Barben
01.05. bis 15.06.
35 cm
Regenbogenforellen
KEINE
28 cm
Karpfen
KEINE
35 cm
Rotfedern
16.04. bis 15.06.
15 cm
Schleien
01.06. bis 31.07.
30 cm
Hechte
01.02. bis 30.04.
50 cm
Zander 16.03. bis 31.05. 50 cm
Krebse, Koppen, Nasen,
Pfrillen, Schmerlen
Ganzjährig geschont


Für alle nicht angeführten Fische gelten die gesetzlichen Brittelmaße und Schonzeiten!


Fangverzeichnis:

Es ist unbedingt erforderlich auf der Vorderseite der Tageskarte befindliche Fangverzeichnis, sowie der Raster für Äschen und Bachforellenprojekt, vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und nach Ablauf der Tageskartei bei der Sektion Bruck oder der Ausgabestelle abzugeben. (auch Leermeldungen!)

Wird das Fangverzeichnis nicht abgegeben, behält sich die Sektion eine Nichtvergabe weiterer  auszugebener Fischlizenzen für die betreffende Person vor.

Pro Person darf nur eine Lizenz gelöst werden. Sie ist auf andere Personen nicht übertragbar!


Angelgeräte:

Salzach:
eine Wurf-, Spinn- oder Flugangel
Die Fliegenfischerstrecke, von der Humersdorferbrücke bis zur Reviergrenze Bräurup (Walchen), darf nur mit einer Fliegenrute befischt werden.

Seekanal:
zwei Angelruten oder eine Spinnrute


Köderbestimmungen:

Salzach:
Pfrillen- oder Koppensystem, Nymphensystem mit max. 3 Haken, Blinker- oder Spinn- und Fliegenfischen. In der Salzach nur mit Schonhaken (Einfachhaken ohne Widerhaken oder Widerhaken zudrücken) gefischt werden. Nicht erlaubt: Schwimmer und Wasserkugel, Würmer, Käse und jegliche Teigsorten!

Seekanal: 
Erlaubt sind: sämtliche Köder (System mit 3 Nymphen)
Nicht erlaubt: lebende Köderfische und Boilis


Fanglimit Tageskarten:

Salzach mit Seekanal:
4 Stk Salmoniden, 2 Stk Raub- oder Friedfische, sowie 10 Stk Köderfische pro Tag

Seekanal:
4 Stk Salmoniden, 2 Stk Raub- oder Friedfische, sowie 10 Stk Köderfische pro Tag

Köderfische:
(Lauben, Brachsen, Rotaugen od. Rotfedern bis zu 20 cm Länge)
Aale und Barsche haben kein Limit, der tägliche Gesamtausfiand ist jedoch Aufzeichnungspflichtig


Algemeine Gebote und Verbote

Verwendung eines geeigneten Hakenlösers, Fischtöter und Maßbandes! Falls sie sich einen Fisch aneignen, ist dieser sofort nach der Landung in die dafür vorgesehene Fangstatistik einzutragen. Pro Rubrik darf nur ein Fisch eingetragen werden, bei Köderfischen den tägl. Gesamtausfang aufzeichnen. Bei Nichtaneignen muss der Fisch sofort nach dem Fang wieder rückversetzt werden. Untermaßige oder in der Schonzeit befindliche Fische müssen sofort und sorgfältig in das Wasser zurück gesetzt werden. Fische nie mit trockenen Händen berühren (Verpilzung)! Nicht lebensfähige Fische sind futtergerecht zu zerstückeln und sofort ins Wasser einzubringen.

Aufzeichnungspflicht  für alle ÄSCHEN und BACHFORELLEN die in der Schonzeit oder untermaßig gefangen und zurückgesetzt wurden, für die Statistik und Bewirtschaftung!

Nicht gestattet ist: 

  • das Fischen von Brücken
  • jegliche Verschmutzung des Wassers und der Ufer! (durch Schuppen und ausnehmen der Fische)
  • Veränderungen der Steinwürfe und Uferbefestigungen
  • Beschädigung von Bäumen und Sträucher
  • Verwendung von Echoloten
  • Verkauf von gefangenen Fischen


Achtung! - Im Bereich der Einmündung der Kapruner Ache - Achtung!

Gefahr durch Wasseschwall! (Kraftwerksbetrieb)

Der VÖAFV übernimmt für den Fang bestimmter Arten und Mengen von Fischen keine Gewähr!  Für Unfälle jeglicher Art übernimmt die Sektion Bruck/Salzach keine Haftung!